Sie können dieses Anliegen maximal 8 Mal auswählen.
Sie können dieses Anliegen nicht mit anderen Anliegen kombinieren.
Bitte buchen Sie für jede Person, die Ihren Aufenthaltstitel und Reiseausweis abholen will, einen Termin. Bei drei Personen buchen Sie also bitte drei Termine.
Es ist egal, ob Sie nur Ihren Aufenthaltstitel oder auch noch Ihren Reiseausweis abholen wollen. Sie benötigen hierfür immer nur einen Termin. Wollen zum Beispiel Sie und Ihr Ehegatte jeweils Ihren Aufenthaltstitel und Ihren Reiseausweis abholen, benötigen Sie hierfür insgesamt nur zwei Termine.
Sie können dieses Anliegen maximal 8 Mal auswählen.
Sie können dieses Anliegen nicht mit anderen Anliegen kombinieren.
Am vereinbarten Termin zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) legen Sie bitte unbedingt vor:
- den aktuellen gültigen Heimatpass oder Reiseausweis,
- den alten Aufenthaltstitel / eAT, altes Zusatzblatt,
- die vorläufige Bescheinigung über den bewilligten Aufenthaltstitel oder die Fiktionsbescheinigung
Am vereinbarten Termin zur Abholung des Reiseausweises legen Sie bitte unbedingt vor:
- den alten Reiseausweis,
- die Bescheinigung zur Abholung des Reiseausweises
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Regelungen:
Fühlen Sie sich krank oder haben Sie Krankheitssymptome, wie z.B. Husten oder Fieber? Dann verschieben Sie Ihren Termin telefonisch unter der in der Terminvereinbarung angegebenen Telefonnummer oder per E-Mail unter auslaenderbuero@stadt-oldenburg.de. Dies ist auch noch kurz vor dem Termin möglich. Persönliche Vorsprachen von Personen mit Krankheitssymptomen werden abgelehnt. Wir bitten um Verständnis.
Kommen Sie pünktlich! Bei einer Verspätung kann Ihr Termin regelmäßig nicht mehr durchgeführt werden, weil direkt im Anschluss Termine anderer Kundinnen und Kunden stattfinden!
Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
Die Abgabe von Unterlagen kann über den Hausbriefkasten erfolgen. Für Fragen steht die zuständige Sachbearbeitung telefonisch zur Verfügung. Ist die persönliche Ansprechpartnerin/ der persönliche Ansprechpartner im Ausländerbüro nicht bekannt, wenden Sie sich bitte an das ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Rufnummer 0441/235-4444. Per Mail erreichen Sie uns weiterhin unter auslaenderbuero@stadt-oldenburg.de.
Die Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder Reiseausweises kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Nutzen Sie hierfür bitte unbedingt nur die auf der Dienstleistungsseite Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und Reiseausweise unter Anträge/Formulare abrufbare Vollmacht. Andere formlose Vollmachten können nicht anerkannt werden.
Kinder unter 16 Jahren müssen nicht zum Termin erscheinen. Kinder zwischen 16 und 18 Jahren müssen mit zum Termin erscheinen, um über die Online-Ausweisfunktion zu entscheiden. Elektronischer Aufenthaltstitel und Reiseausweis werden bis zum Abschluss des 18. Lebensjahres nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
Ihr Ausländerbüro
Stand: 04.08.2023